Betreibung auf Konkurs bei ausstehenden AHV-Beiträgen

Ab 2025 gilt für Ausgleichs­kassen ein neues Verfahren, um ausstehende Beiträge von Unternehmen und Einzel­firmen einzufordern: Betreibung auf Konkurs statt auf Pfändung. Die SVA Zürich empfiehlt, bei Zahlungs­schwierigkeiten frühzeitig mit der Ausgleichs­kasse Kontakt aufzunehmen.

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