Ab 2025 gilt für Ausgleichskassen ein neues Verfahren, um ausstehende Beiträge von Unternehmen und Einzelfirmen einzufordern: Betreibung auf Konkurs statt auf Pfändung. Die SVA Zürich empfiehlt, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen.